angebot

Ambulante Frühförderung:

Isolierte heilpädagogische Maßnahme nach § 99 SGB IX, für Kinder ab Geburt bis max. zum Schuleintritt:

  • bei Entwicklungsverzögerung / Behinderung
  • zur Wahrnehmungsförderung im visuellen und auditiven Bereich, sowie im Bereich der Körperwahrnehmung
  • bei Verhaltensauffälligkeiten
  • bei Lern- und Leistungsstörungen
  • zur Förderung im feinmotorischen Bereich
  • bei Aufmerksamkeitsstörung / Hyperaktivität
  • bei Autismusspektrumsstörung
  • und weitere Auffälligkeiten

Einzelstunden in „Funktionaler Integration“ der                        Feldenkraismethode

für Babys, Vorschul- und Schulkinder: 

  • für „Schreibabys“
  • für Kinder zur Förderung:
    • der Aufmerksamkeitssteuerung
    • der Bewegungs- und Handlungsplanung
    • der Körperwahrnehmung
    • des Selbstbewusstseins
    • bei körperlicher oder geistiger Behinderung
    • bei Autismusspektrumsstörung

Gruppenangebote:

 

Psychomotorik-  und Feldenkraisgruppen:

für Kinder im Vorschulalter

 

ein ganzheitliches Bewegungsangebot für Vorschulkinder zur Förderung ihrer Gesamtpersönlichkeit

 

Psychomotorikgruppe für Kinder im Vorschulalter mit emotionalen Schwierigkeiten:

für Kinder von 3 bis 6 Jahren, die besonders schüchtern und ängstlich sind oder Schwierigkeiten darin haben, sich in einer Gemeinschaft zurecht zu finden

Vorschulgruppe:

für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung zur Förderung der schulischen Vorläuferfertigkeiten

Mobile Einzelintegration

nach § 99 SGB IX in der Kindertagesstätte:

 

für behinderte, entwicklungsverzögerte und verhaltensauffällige Kinder


zu den Kosten:

  • isolierte heilpädagogische Maßnahmen, sprich ambulante Frühförderung, kann bei entsprechender Indikation über öffentliche Mittel finanziert werden
  • Gruppenangebote im Rahmen der ambulanten Frühförderung können über öffentliche Mittel finanziert werden
  • Einzelintegration in der Kindertagesstätte  wird mit öffentlichen Mitteln gefördert
  • Behandlung nach der Feldenkraismethode wird privat abgerechnet, sofern sie nicht  im Rahmen der ambulanten Frühförderung stattfindet